in den letzten Wochen ist vielfach und in verschiedenen Medien über die zum 01.01.2009 beschlossene Abgeltungssteuer berichtet worden. Auch Fondsvermittlung24.de hat sich mit den umfangreichen Änderungen, die diese Steuer für Sie als Geldanleger bedeuten wird, auseinander gesetzt und das eigene Internatangebot entsprechend erweitert. Gerne möchten wir auf den folgenden Seiten einige Aspekte aufgreifen, die nach unserer Ansicht bislang nicht ausreichend in der Berichterstattung zu diesem Thema berücksichtigt wurden.
Zu den vielfach beschriebenen Steueränderungen fehlt leider allzu oft der entsprechende Lösungsvorschlag, der für private Anleger ebenso nachvollzieh- wie auch umsetzbar ist. Vor diesem Hintergrund und mit dem eigenen Anspruch trotz Abgeltungssteuer eine maximale Rendite zu erreichen ohne dabei die Steuerlast auf Gedeih und Verderb zu minimieren, wurden geeignete Anlagemöglichkeiten ausgewählt.
Dazu haben wir über Monate hinweg Geldanlagen hinsichtlich deren Eignung für unterschiedlichste Anlagetypen und Anlagesummen geprüft. Das oder besser die Ergebnisse möchten wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten präsentieren – so ganz ohne einige grundsätzliche Informationen über die Änderungen, die die Abgeltungssteuer mit sich bringen wird, kommen wir dabei allerdings auch nicht aus.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle kurz auf unsere ausführlichen Informationen in Broschüren-Form hinweisen: Mit „Informationen zur Abgeltungssteuer“ und „Abgeltungssteuer-Kompass – Lösungen für Ihre Geldanlage“ wurden eigens für dieses Thema zwei Broschüren entwickelt, die umfassend auf Steueränderungen und passende Anlagelösungen hinweisen.
Lassen Sie sich nicht von der Komplexität des Themas abschrecken, nach unserer Einschätzung wird es auch in den nächsten Jahren möglich sein effizient Vermögen zu bilden und dieses aktiv zu mehren. Trotz Abgeltungssteuer.
Es grüßt Sie im Namen des Fondsvermittlung24.de-Teams
Robert Vitye, Geschäftsführer
P.S. Maximaler Ertrag ist berechenbar – vergleichen Sie Abgeltungssteuer-Lösungen unter:
http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-rechner.html
Unsere ausführlichen Broschüren zum Thema Abgeltungssteuer:
Informationen zur Abgeltungssteuer
1. Was bedeutet Abgeltungssteuer – was ist neu?
2. Welche Einkünfte sind von der Abgeltungssteuer betroffen
3. Langfristig Aktienfonds oder Dachfonds?
4. Was ändert sich bei Sparverträgen wie z.B. Fondssparplänen oder Banksparplänen?
5. Wie verhält es sich bei Riester-Rente Fondssparplänen?
6. Was ist bei Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen zu beachten?
7. Geänderte Besteuerungsformen auf einen Blick
8. Wie können Sie weiterhin aktiv Einfluss auf Ihre Vermögensbildung nehmen?
9. Abgeltungssteuer-Lösungen kurz zusammengefasst
10. Abgeltungssteuer-Rechner – Welche Lösung ist günstig für Sie persönlich?
Warum eine neue Steuer? Gab es nicht schon genug andere Steuern? Genau aus diesem Grund möchte der Gesetzgeber mit einer Steuer statt vieler Steuern künftig für mehr Übersicht und für eine allgemeingültigere, d.h. auch gerechtere Besteuerung sorgen. Als Bestandteil der Unternehmenssteuerreform bringt die Abkehr von einer Einkommens- und Gewinnbesteuerung hin zu einer Kapitalertragsbesteuerung weitgehende Veränderungen auch und vor allem für private Geldanleger mit sich. Bisher verschiedene Kapitalbesteuerungsregelungen werden im Zuge der Steuerreform durch eine neue ersetzt, mit der dann alle Steuern auf Kapitaleinkünfte abgegolten werden, daher der Begriff Abgeltungssteuer.
Neu ist, dass ab 01.01.2009 alle Kapitalerträge zu einem pauschalen Satz von 25% zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag besteuert werden. Dieser Steuersatz ist anders als vorher geltende Regelungen nicht mehr abhängig von dem zu versteuernden Einkommen des Steuerpflichtigen.
Die Abgeltungssteuer wird ab dem nächsten Jahr von jedem Anleger, der Kapitaleinkünfte aus Zinsen oder Dividenden sowie Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren bezieht, welche oberhalb des Sparerpauschbetrages liegen, zu entrichten sein.
In die Versteuerung der Kapitalerträge fallen also ab 01.01.2009 auch Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren – bisher galt hierbei die 12monatige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Veräußerungsgewinne steuerfrei vereinnahmt werden konnten. Ein Bestandsschutz gilt lediglich für Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 erworben werden wurden (mit Ausnahme von Zertifikaten, hier gilt bereits ein früherer Stichtag).
Besteuert werden alle Einkünfte oberhalb des Sparerfreibetrages (dieser heißt ab 2009 Sparerpauschbetrag und beträgt 801 EUR p.a. für Ledige, 1.602 EUR für Verheiratete), die nach dem 01.01.2009 aus Kapitalerträgen wie z.B. Zinsen oder Dividenden entstehen.
Auch Veräußerungsgewinne, die aus Neuanlagen nach dem Stichtag 01.01.2009 entstehen oder aus Neuanlagen vor dem Stichtag, die jedoch vor Ablauf der Spekulationsfrist veräußert werden, unterliegen der Abgeltungssteuer. Besteuert wird dabei jeweils der Zins- oder Dividendenertrag bzw. der Differenzbetrag zwischen Ankauf und Verkauf eines Wertpapiers. Die bisherige 12-monatige Haltefrist und die damit verbundene Steuerfreiheit für Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften entfällt für alle ab 01.01.2009 erworbenen Wertpapiere ersatzlos.
Grundsätzlich sind sowohl Aktienfonds wie auch Dachfonds von der künftigen Abgeltungssteuer betroffen. Für alle Investmentfonds gilt eine Bestandsschutz- bzw. Übergangsregelung. Anleger, die bis zum 31.12.2008 in Investmentfonds investieren, können Veräußerungsgewinne aus diesen unter Berücksichtigung der 12-monatigen Haltefrist auch nach dem Stichtag 01.01.2009 ohne Abgeltungssteuer vereinnahmen. Erst für Neuanlagen, die nach dem 01.01.2009 getätigt werden, gilt auch die Abgeltungssteuer auf die realisierten Kursgewinne analog allen anderen Kapitalanlagen unabhängig vom Veräußerungszeitpunkt.
Vor allem um Aktienfonds und Dachfonds dreht sich die aktuelle „Abgeltungssteuer bei Investmentfonds“-Diskussion. Es besteht weitgehend Einigkeit, dass ein Investmentfonds-Engagement in Aktienfonds - sofern Anleger die Wahl haben dies zu tun - noch im Jahr 2008 erfolgen sollte. Nur dann ist der spätere Verkauf des bzw. der Aktienfonds nach der Haltefrist nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Demzufolge müssen Anlagen langfristig geplant werden – und auch bezogen auf die aktuelle Marktsituation richtig getimt werden; eine sinnvolle Investmentfonds-Auswahl, die auch langfristigen Wertzuwachs verspricht, ist ohnehin von großer Bedeutung.
Abhilfe bei der Auswahl der passenden Fonds könnte unsere Top Fonds Liste – 27 aus 12.000 Investmentfonds bei Fondsvermittlung24.de schaffen.
Broschüre "27 aus 12.000 FONDS"
Als eine weitere Option werden – gerade von den Fondsgesellschaften, aber auch von den Medien – oftmals Dachfonds gehandelt. Diese bieten den Vorteil, dass das Fondsmanagement innerhalb des Fondsvermögens aktiv auf die sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen reagieren kann, ohne Rücksicht auf Abgeltungssteuer-Belastungen nehmen zu müssen. Diese würde ja erst anfallen, wenn der Anleger seine Anteile an einem Dachfonds veräußert – Erträge innerhalb des Fonds bleiben steuerfrei.
Praktisch gesehen gibt es zum aktuellen Zeitpunkt neben dem erhöhten Kostenargument, das bei Dachfonds nach wie vor nicht von der Hand zu weisen ist, eine weitere Unsicherheitskomponente. Laut aktueller Presseberichterstattung ist wohl nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber für Dachfonds durch Vorverlegung des Stichtages eine unterschiedliche steuerliche Behandlung herbeiführt, weil er befürchtet, dass durch verstärkte Anlagen in Dachfonds Anleger eine Umgehung der Abgeltungssteuer versuchen könnten.
Eine konkrete Handlungsempfehlung kann von daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, außer dass geplante Investments in Dachfonds gegebenenfalls nicht auf den letzten Drücker verschoben werden sollten, um von einer etwaigen Gesetzesänderung nicht getroffen zu werden.
Auf den ersten Blick ändert sich für Inhaber von Fondssparplänen wenig. So lange das darin gesparte Vermögen nicht veräußert wird, fällt nur auf Veräußerungsgewinne ab 01.01.2009 erworbener Anteile Abgeltungssteuer an, die vor 2009 erworbenen Anteile sind nach der 12monatigen Haltefrist ohne Abgeltungssteuer zu veräußern.
Die Veräußerungsgewinne der nach dem Stichtag 01.01.2009 erworbenen Fondsanteile unterliegen erst bei Verkauf der Fondsanteile einer Besteuerung durch Abgeltungssteuer.
Bei Banksparplänen, bei denen Zinserträge die alleinige Wertsteigerungskomponente darstellen, unterliegen ab dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer. Dabei ist es unerheblich zu welchem Zeitpunkt die Einlage in den Sparplan geleistet wurde.
Verträge, die nämlich nicht förderfähig sind, werden analog zu einer Lebens- oder Rentenversicherung versteuert. Sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat und der Entnahmezeitpunkt nach dem 60. Lebensjahr liegt, werden nur 50% der kumulierten Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei der Verrentung greift die günstige Ertragsanteilsbesteuerung.
Während der Ansparphase ist das Sparguthaben vollständig vor der Abgeltungssteuer geschützt. Entnahmen aus einem ungeförderten Riester Fondssparplan können, das ist das zusätzlich positive daran, jederzeit erfolgen – auch die komplette Auszahlung in einer Summe zum Ablauf ist entgegen der geförderten Riester-Variante möglich. In einem solchen Fall unterliegt der anteilige Ertrag des entnommen Betrags der Abgeltungssteuer. Werden geförderte Einzahlungen vor Ablauf der Vertragsdauer entnommen, muss die staatliche Förderung anteilig zurückgezahlt werden.
Für bestehende Riester Sparer ergibt sich daraus eigentlich eine einfache Handlungsempfehlung: Einen zweiten getrennten Vertrag einrichten – die Produktvorteile wie Kapitalgarantie und auch Höchstandssicherung bei der DWS RiesterRente Premium greifen ja gleichfalls bei ungeförderten Verträgen.
Und für alle Sparer, die keinen Anspruch auf eine Riester-Förderung haben gilt es ab sofort, sich ebenfalls mit dem Thema zu beschäftigen und bei vorhandener Liquidität ebenfalls (Abgeltungs-)steueroptimiert fürs Alter vorzusorgen.
Verträge, die nämlich nicht förderfähig sind, werden analog zu einer Lebens- oder Rentenversicherung versteuert. Sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat und der Entnahmezeitpunkt nach dem 60. Lebensjahr liegt, werden nur 50% der kumulierten Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei der Verrentung greift die günstige Ertragsanteilsbesteuerung.
Während der Ansparphase ist das Sparguthaben vollständig vor der Abgeltungssteuer geschützt. Entnahmen aus einem ungeförderten Riester Fondssparplan können, das ist das zusätzlich positive daran, jederzeit erfolgen – auch die komplette Auszahlung in einer Summe zum Ablauf ist entgegen der geförderten Riester-Variante möglich. In einem solchen Fall unterliegt der anteilige Ertrag des entnommen Betrags der Abgeltungssteuer. Werden geförderte Einzahlungen vor Ablauf der Vertragsdauer entnommen, muss die staatliche Förderung anteilig zurückgezahlt werden.
Für bestehende Riester Sparer ergibt sich daraus eigentlich eine einfache Handlungsempfehlung: Einen zweiten getrennten Vertrag einrichten – die Produktvorteile wie Kapitalgarantie und auch Höchstandssicherung bei der DWS RiesterRente Premium greifen ja gleichfalls bei ungeförderten Verträgen.
Und für alle Sparer, die keinen Anspruch auf eine Riester-Förderung haben gilt es ab sofort, sich ebenfalls mit dem Thema zu beschäftigen und bei vorhandener Liquidität ebenfalls (Abgeltungs-)steueroptimiert fürs Alter vorzusorgen.
Sowohl bei Lebens- als auch bei Rentenversicherungen fällt während der Einzahlungsphase analog den oben beschriebenen Besteuerungsgrundlagen bei Riester-Renten keine Abgeltungssteuer an. Erst bei Auszahlung des Versicherungsguthabens unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen Ein- und Auszahlungsssumme der Abgeltungssteuer.
Etwas anders verhält es sich mit Versicherungen, die eine mindestens 12-jährige Laufzeit aufweisen und nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Hier werden bei Einmalauszahlungen oder Entnahmen 50% der daraus erzielten Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Auch gilt bei einer späteren Verrentung der Lebens- bzw. Rentenversicherung die Ertragsanteilsbesteuerung.
Einmalanlagen |
steuerliche Behandlung bis 31.12.2008 |
steuerliche Behandlung ab 01.01.2009 |
|
|
|
|
|
Investmentfonds |
Die Ausschüttung von Zinserträgen und Mieteinnahmen ist voll steuerpflichtig, Dividenden werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Kursgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Fondsanteile mindestens 12 Monate liegen. |
Ausschüttungen und Kursgewinne unterliegen voll der Abgeltungssteuer. |
|
Aktien |
Kursgewinne und Dividenden werden nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Kursgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Aktien mehr als 12 Monate liegen (Spekulationsfrist). |
Dividenden und Kursgewinne unterliegen komplett der 25%-igen Abgeltungssteuer. |
|
Anleihen |
Zinserträge sind voll steuerpflichtig. Kursgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Papiere mehr als 12 Monate liegen. |
Zinsen, Kurs- und Währungsgewinne unterliegen komplett der 25%-igen Abgeltungssteuer. |
|
Beteiligungen |
Abhängig vom Beteiligungsmodell. |
Keine Änderungen. Containerfonds: Mindesthaltefrist von 10 Jahren, sonst Besteuerung des Verkaufserlöses. Besonderheiten bei Private-Equity-Fonds |
|
Lebensversicherung |
Unter der Voraussetzung einer 12-jährigen Laufzeit und Entnahmen nach dem 60. Lebensjahr werden 50% der Erträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Während der Einzahlungsperiode entsteht beim Anleger keine Steuerbelastung. |
Einmalauszahlung der Ablaufleistung: Unter der Voraussetzung einer 12-jährigen Laufzeit und Entnahmen nach dem 60. Lebensjahr werden 50% der Erträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert, sonst ist der volle Ertrag abgeltungssteuerpflichtig. Während der Einzahlungsperiode entsteht beim Anleger keine Steuerbelastung. Verrentung der Ablaufleistung: Anwendung der günstigen Ertragsanteilbesteuerung. |
|
Zertifikate |
Bei Finanzinnovationen volle Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Alle anderen: Bei Kauf vor dem 15.03.07 und Einhaltung |
Finanzinnovationen: 25% Abgeltungssteuer. Alle anderen: Bei Kauf vor dem 15.03.07 gilt Bestandsschutz, ebenso bei Kauf nach dem 15.03.07, wenn Spekulationsfrist eingehalten wird oder bei Fälligkeit vor dem 30.06.09. Bei Verkauf oder Fälligkeit nach dem 30.06.09 unterliegen die Erträge immer der Abgeltungssteuer. |
|
|
|
|
|
Sparpläne und Altersvorsorge |
steuerliche Behandlung bis 31.12.2008 |
steuerliche Behandlung ab 01.01.2009 |
|
|
|
|
|
Fondssparplan |
Siehe Fonds. Für die Spekulationsfrist gilt das “First-in-First-out” Prinzip. |
Gewinne aus dem Verkauf von nach dem 31.12.08 gekauften Fondsanteilen unterliegen der Abgeltungssteuer, ebenso Ausschüttungen. |
|
Basisrente |
Keine Besteuerung während der Ansparphase, Rentenleistungen sind begrenzt steuerpflichtig (s. gesetzliche Rentenversicherung). Teilweise Sonderausgabenabzug. |
Keine Veränderungen. |
|
Riester Rente |
Nach 12 Jahren Laufzeit und Vollendung des 60. Lebensjahres sind 50% der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern. Leistungen werden in der Regel während der Auszahlphase besteuert – nicht während der Ansparphase. |
Keine Veränderungen. |
|
betriebliche |
Keine Besteuerung während der Ansparphase. Sofern die Leistungen auf geförderten Beiträgen beruhen, Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz in der Auszahlungsphase. |
Keine Veränderungen. |
|
private |
Keine Besteuerung während der Ansparphase. Nach 12 Jahren Laufzeit/ab 60. Lebensjahr: Kapitalauszahlung: 50% der Differenz zw. Kapitalleistung und Beiträgen steuerfrei, sonst voller Betrag einkommensteuerpflichtig. Bei Rentenzahlung: Ertragsanteilbesteuerung. |
Einmalauszahlung der Ablaufleistung: Unter der Voraussetzung einer 12-jährigen Laufzeit und Entnahmen nach dem 60. Lebensjahr werden 50% der Erträge mit dem individuellen Steuersatz versteuert, sonst ist der volle Ertrag abgeltungssteuerpflichtig. Während der Einzahlungsperiode entsteht beim Anleger keine Steuerbelastung. Verrentung der Ablaufleistung: Anwendung der günstigen Ertragsanteilbesteuerung. |
Vor allem zwei Fragen stellen sich viele unserer Kunden in den letzten Wochen: Wie kann ich die Belastungen durch die Abgeltungssteuer verringern? Und was kann ich tun, damit ich weiterhin einigermaßen unbehelligt von staatlicher Besteuerung aktiv auf meine Vermögensbildung Einfluss nehmen kann?
Das Fondsvermittlung24.de-Team hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit diesen und einigen anderen rechtlichen Fragen auseinandergesetzt und unter dem Produktbegriff „VSP Invest“ Anlagekonzepte zusammengestellt, die tatsächlich dazu beitragen können Abgeltungssteuer-Lasten zu optimieren bzw. zu verschieben und den Ertrag maximieren.
Ganz vermeiden lässt sich nach unserem Dafürhalten eine Besteuerung eher nicht, wenn man davon ausgeht, dass diese tief greifende Steuerreform in den nächsten Jahrzehnten keine grundsätzliche Neustrukturierung erfährt.
Bedenken Sie bei Ihrer Investmentauswahl, dass nicht die minimale Steuerlast entscheidend für Ihre Vermögensbildung ist, sondern der maximale Ertrag nach Abzug aller Kosten und Steuern.
Dass diese Betrachtung durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, können Sie online berechnen unter:
http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-rechner.html
Weitere Informationen zu VSP Invest Abgeltungssteuer Lösungen finden sie in unserer Broschüre:
9.1 VSP Invest FondsDepot und FlexDepot
Wertpapierdepots werden auch zukünftig zur Grundausstattung eines Kapitalanlegers gehören. Alle Anleger, die einen kürzeren Anlagezeitraum planen oder / und gerne selbständig das eigene Vermögen betreuen möchten, werden auch zukünftig mit den günstigen „100% Rabatt“ Konditionen der beiden VSP Invest Depots ein passendes Angebot finden.
Wer sich noch im Jahr 2008 für Investmentfonds entscheidet, sollte ab 2009 eine grundsätzliche Vorgehensweise berücksichtigen: Ab dem Jahreswechsel sollte keine Neuinvestition in das alte Wertpapier- bzw. Fondsdepot erfolgen.
Besser ist es ein neues Depot bei einem neuen Institut zu eröffnen und damit eine klare Trennung der Depots für vor- und nach der Abgeltungssteuer-Einführung zum 01.01.2009 herzustellen. Vor allem gegenüber dem Finanzamt hat eine klare Trennung der Erwerbszeitpunkte einen großen Nutzen, sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt die Diskussion um eine Besteuerung oder Nicht-Besteuerung ergeben (First-in-First-out bzw. FiFo-Prinzip).
Sinnvollerweise sollte nach dem 1.1.2009 ein zweites neues Depot eröffnet werden, welches dann für den aktiven Handel genutzt werden kann, aber nicht abgeltungssteuerfrei ist. Alternativ bieten die nachfolgend angeführten Kapitalanlage-Konzepte durchaus eine Möglichkeit individuelle Anlagestrategien zunächst unbelastet von der Abgeltungssteuer umzusetzen.
Weitere Informationen zu
VSP Invest FondsDepot unter
http://www.fondsvermittlung24.de/vsp-invest-fondsdepot.html
VSP Invest FlexDepot unter
http://www.fondsvermittlung24.de/vsp-invest-flexdepot.html
9.2 VSP Invest RiesterRente
Das aktive Fondsmanagement der DWS Riester-Rente bietet auch nach Einführung der Abgeltungssteuer eine ganze Reihe von Vorteilen. Wer mehr als den geförderten Beitrag einzahlt, bekommt dafür eine aktive und individuelle Vermögensverwaltung, die noch dazu während der Sparphase abgeltungssteuerfrei ist und bei Ablauf die attraktive Besteuerung analog einer Lebensversicherung ermöglicht.
Weitere Informationen unter
http://www.fondsvermittlung24.de/vsp-invest-riesterrente.html
9.3. VSP Invest Life Basic und Life Basic Plan
Ob als Sparplan oder Einmalanlage – mit VSP Invest Life Basic kann das eigene Vermögen in mehr als 80 verschiedene Investmentfonds investiert werden, ohne dass bei Umschichtungen Abgeltungssteuer anfällt. Dazu sollte ein mehr als 12-jähriger Anlagehorizont mit dem Ziel der Altersvorsorge gewählt werden, dessen Fälligkeit frühestens mit dem 60. Lebensjahr eintritt. Im Falle eines Falles können auch während der Laufzeit Entnahmen getätigt werden. Diese unterliegen dann in der Regel der einmaligen Abgeltungssteuer-Besteuerung, bieten aber vorher den Vorteil bereits von dem Zinseszins-Effekt durch die Steuerverschiebung profitiert zu haben, der bei längeren Laufzeiten einen deutlichen Anteil an der steigenden Guthabensdynamik bedeutet.
Weitere Informationen zu
VSP Invest Life Basic unter
http://www.fondsvermittlung24.de/vsp-invest-life-basic.html
VSP Invest Life Basic Plan unter
http://www.fondsvermittlung24.de/vsp-invest-life-basic-plan.html
9.4. VSP Invest Life Classic und Advanced
Für aktive Anleger bietet diese Anlage eine größere Investmentfonds- bzw. Wertpapierauswahl an. Je nach Anlagesumme besteht die Auswahl aus rund 200 Investmentfonds oder aber dem kompletten Wertpapierspektrum. Umschichtungen während der Laufzeit unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, vorzeitige Entnahmen in der Regel schon. Mittels dieser Anlage können auch komplexe Anlagestrategien wie gewohnt umgesetzt werden, ohne dabei Rücksicht auf mögliche abgeltungssteuerliche Belastungen zu nehmen.
Weitere Informationen zu
VSP Invest Life Classic unter
http://www.fondsvermittlung24.de/vsp-invest-life-classic.html
VSP Invest Life Advanced unter
http://www.fondsvermittlung24.de/vsp-invest-life-advanced.html
Vermögensplanung bedeutet auch einen Eindruck zu erhalten mit welchem finanziellen Einsatz welcher spätere Ertrag zu erzielen ist. Wir haben zu diesem Zweck einen Vergleichsrechner programmiert, der die verschiedenen Varianten der VSP Invest Anlagemodelle beinhaltet.
Zusammen mit Ihren persönlichen Vorstellungen ergibt sich daraus eine Vergleichsmöglichkeit, die Ihnen auf einen Blick verrät, welche der Anlagen zu Ihren Spar- und Vorsorgezielen am besten passen und mit welcher Lösung Sie trotz Abgeltungssteuer einen maximalen Ertrag mit Ihrer Geldanlage erzielen können.
Klicken Sie sich doch einfach mal rein in den Abgeltungssteuer-Rechner unter:
http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-rechner.html

Anmelden: Wenn Sie sich in die Abonnentenliste des Fondsvermittlung24.de-Newsletter eintragen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Newsletter anmelden" an newsletter@fondsvermittlung24.de.
Abbestellen: Um Ihre E-Mail-Adresse aus der Verteilerliste auszutragen, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Newsletter abbestellen" an newsletter@fondsvermittlung24.de.
Registrierte Benutzer: Wenn Sie bereits auf unserer Plattform registriert sind, können Sie außerdem auf "meine Seite" unter den persönlichen Einstellungen Ihr Newsletterabonnement verwalten.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie diesen Newsletter an Ihre Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen weiterempfehlen! Gerne können Sie diesen Newsletter an beliebige Personen weiterleiten. Eine gewerbliche Nutzung bedarf jedoch unserer Zustimmung

Impressum
VSP Financial Services GmbH
Postfach 3029
65020 Wiesbaden
Borsigstrasse 18
65205 Wiesbaden
Handelsregister: HRB 21714, Amtsgericht Wiesbaden
Steuernummer: 040 247 87053
Geschäftsführung: Robert Vitye / Tim Schieferstein
Prokurist: Thomas Hellener
Disclaimer
Indirekte sowie direkte Regressinanspruchnahme und Gewährleistung muss trotz akkuratem Research und der Sorgfaltspflicht verbundenen Prognostik kategorisch ausgeschlossen werden. Handelsanregungen oder Empfehlungen in den Fondsvermittlung24.de-Newslettern stellen keine Aufforderung von Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder derivativen Finanzprodukten dar. Eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen der veröffentlichten Inhalte ist somit ausgeschlossen. Die Redaktion bezieht Informationen aus Quellen, die sie als vertrauenswürdig erachtet. Eine Gewähr hinsichtlich Qualität und Wahrheitsgehalt dieser Informationen muss dennoch kategorisch ausgeschlossen werden. Dieser Newsletter darf keinesfalls als persönliche oder auch allgemeine Beratung aufgefasst werden, auch nicht stillschweigend, da wir mittels veröffentlichter Inhalte lediglich unsere subjektive Meinung reflektieren.
Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass Redaktionsmitglieder sich im Besitz von Wertpapieren befinden, über die wir im Rahmen unserer Newsletter oder anderweitig Bericht erstatten.
Leser, die auf Grund der in diesem Newsletter veröffentlichten Inhalte Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Die in unseren Newslettern oder anderweitig damit im Zusammenhang stehenden Informationen begründen somit keinerlei Haftungsobligo.
Ausdrücklich weisen wir auf die im Wertpapiergeschäft immer vorhandenen erheblichen Risiken hin. Aktieninvestitionen sowie Optionsscheingeschäfte, der Handel mit derivativen Finanzprodukten als auch Anlagen in Investmentfonds beinhalten das Risiko enormer Wertverluste. Eigenverantwortliche Anlageentscheidungen im Wertpapiergeschäft darf der Anleger nur bei eingehender Kenntnis der Materie in Erwägung ziehen, in jedem Falle aber ist die Inanspruchnahme einer persönlichen Beratung durch einen kompetenten Berater unbedingt zu empfehlen.
In den Fondsvermittlung24.de-Newslettern befinden sich beispielsweise im Rahmen von Hyperlinks zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Die VSP Financial Services GmbH erklären als Betreiberin der Fondsvermittlung24.de-Newsletter ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten zu haben. Daher distanzieren sich die VSP Financial Services GmbH hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten und macht sich deren Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in den Seiten vorhandenen Hyperlinks, ob angezeigt oder verborgen, und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Hyperlinks führen.
Für unsere Newsletter nutzen wir u.a. Bildmaterial von www.photocase.de .

